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S. 227Prüfer
S. 229 Die Aufgaben des Prüfungsausschusses und Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsrat
Kalss/Rasinger/Schober/Geirhofer
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, WU Wien; Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, Unternehmensberater, Wien; Mag. Michael Schober, WP/StB, Deloitte, Wien; Dr. Susanne Geirhofer, KPMG Linz.
S. 2311. Einleitung
Gemäß § 95 Abs 1 AktG (und § 30j Abs 1 GmbHG) ist die Überwachung des Vorstands Aufgabe des Aufsichtsrats. Ein Teilbereich dieser Überwachungsaufgabe umfasst die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Prüfung des Jahres- und ggf Konzernabschlusses. Mit dem URÄG 2008 wurden für Gesellschaften des § 271a Abs 1 UGB in § 92 Abs 4a AktG (sowie, falls Aufsichtsratspflicht vorliegt, in § 30g Abs 4a GmbHG) die Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses und die Aufgaben des Prüfungsausschusses neu gestaltet. Der erste Teil des folgenden Beitrags gibt einen Überblick über die den Prüfungsausschuss betreffenden Normen diskutiert werden insbesondere Einrichtungspflicht, Zusammensetzungen sowie Organisation und Aufgaben.
Bei ihrer Überwachungsaufgabe werden Aufsichtsrat und ggf Prüfungsausschuss vom Abschlussprüfer unterstützt, im Gegenzug haben sie aber auch die Arbeit des Abschlussprüfers bz...