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Rauch

EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2006

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Rauch - EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 9

Übersicht


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Abs 1
Anm 1
Auflösung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes
Abs 2
Anm 2
Bestandschutz für Schwangere und Mütter
Abs 3
Anm 3
Ende des Arbeitsverhältnisses und gleichzeitiges Ende des Krankenentgeltanspruchs
Anm 4
Entlassung während eines Krankenstands
Anm 4.1
Allgemeines
Anm 4.2
Entlassung wegen eines Krankenstands

1

Auflösung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes

Falls ein Angestellter vom AG während eines Krankenstandes gekündigt oder ohne wichtigen Grund entlassen wird oder den AG ein Verschulden am vorzeitigen Austritt des Angestellten trifft, so ist das Krankenentgelt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zu bezahlen, falls der Krankenstand mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht beendet sein sollte.

Der § 9 Abs 1 AngG entspricht dem § 5 EFZG. Es ist daher auf die Anm 1 bis 3 und 5 bis 6 zu § 5 EFZG zu verweisen (zur Entlassung während des Krankenstandes bei Angestellten siehe Anm 4 zu § 9 AngG).

2

Bestandschutz für Schwangere und Mütter

Der § 9 Abs 2 AngG ist durch den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz des MSchG obsolet.

3

Ende des Arbeitsverhältnisses und gleichzeitiges Ende des Krankenentgeltanspruchs

Im § 9 Abs 3 AngG werden Beendigungsformen genannt, bei denen der Krankenentgeltanspruch der Angestellte...

EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz

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