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S. 5Vorwort
Meine langjährige arbeitsrechtliche Beratungs- und Vertretungspraxis (primär beim Arbeits- und Sozialgericht Wien) hat gezeigt, dass in einer erheblichen Zahl arbeitsrechtlicher Konfliktsituationen ein Krankenstand eine Rolle spielt, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenstände aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.
Die Arbeitnehmerseite verweist bei diesem Thema vor allem auf das Problem, dass sich Arbeitnehmer trotz beeinträchtigter Gesundheit gezwungen sehen, zur Arbeit zu erscheinen, weil sie fürchten, dass bei häufigeren Krankenständen mit einer Kündigung zu rechnen ist.
Die Arbeitgeberseite sieht die Gefahr des Missbrauchs bzw der schnellen (dem Wunsch des jeweiligen Arbeitnehmers entsprechenden) Krankschreibung ohne genaue Prüfung und Kontrolle.
Der OGH hat zur Krankschreibung die Auffassung vertreten, dass die gegenwärtige Praxis „unbefriedigend“ ist, weil sich der Arzt auf die Angaben seines Patienten verlassen muss und regelmäßig ohne Kenntnis der Art der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und den damit verbundenen Anforderungen eine Bescheinigung über die von ihm zu prüfende Rechtsfrage der „Arbeitsunfähigkeit“ auszustellen hat (OGH 8 Ob A 2302/9...