KomKo – Kommentierte Kollektivverträge
2019
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Angestellte – Spedition und Logistik – Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Gehaltsregelung (Auszug)
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Tätigkeiten in den Unternehmen werden in vier Beschäftigungsgruppen (BG), und zwar in A, B, C und D, eingeteilt. Jede dieser BG enthält vier Entwicklungsstufen, und zwar Entwicklungsstufe I, II, III und IV. Beschäftigungsgruppen und Entwicklungsstufen, ergeben zusammen die Gehaltstabelle (siehe § 16 C.)
2. Für die Auszahlung des Gehaltes gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. Jeder/Jedem Angestellten ist eine schriftliche Gehaltsabrechnung auszuhändigen, aus welcher das Bruttogehalt sowie sämtliche Zuschläge und Abzüge ersichtlich sind.
3. Ferialangestellte und Ferialprakt...