Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Jänner 2023

Angestellte – Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Es sind die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen, vereinbart kann aber auch ein Kündigungstermin zum (15. und) Letzten des Monats werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses und beträgt mindestens sechs Wochen.

Der Arbeitnehmer kann gesetzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten kündigen. Abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf einen Kündigungstermin bzw. eine Kündigungsfrist sind möglich.

Sonderfragen

Der Kollektivvertrag regelt den ersten Monat nicht als Probemonat, ein ...

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