Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Jänner 2023

Angestellte – Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Gehaltserhöhung – Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.

Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Gehalt und dem tatsächlichen Gehalt (ohne kollektivvertragliche Zulagen), darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung nicht geschmälert werden.

Erhöht wird also das kollektivvertragliche Mindestgehalt, die Überzahlung bleibt unverändert.

HINWEIS: Aufgrund einer Besonderheit 2021 in BG III und IV enthält der Kollektivvertrag im Anhang diesbezügliche Berechnungsbeispiele.

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