Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Mai 2022

Arbeiter – Bauhilfsgewerbe – Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Ergänzend zu den Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG regelte der Kollektivvertrag vormals die Anrechnung von Karenzzeiten (Elternkarenz) für bestimmte taxativ aufgezählte dienstzeitabhängige Ansprüche (und zwar für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall [Unglücksfall], das Urlaubsausmaß sowie der Abfertigung nach ArbAbfG) bis zum Höchstausmaß von insgesamt 24 Monaten. Die sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche sind damit bereits berücksicht...

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