Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Mai 2021

Arbeiter – Bauindustrie und Baugewerbe – Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Ergänzend zu den Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG regelt der Kollektivvertrag seit die Anrechnung von Karenzzeiten (Elternkarenz) für dienstzeitabhängige Ansprüche bis zum Höchstausmaß von insgesamt 24 Monaten. Die sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche sind damit bereits berücksichtigt und stehen nicht zusätzlich zu.

Erfasst sind auch jene Karenzen, die vor dem begonnen haben und nicht – wie in vielen Kollektivverträgen üblich – Karenzen ...

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