Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Mai 2023

Angestellte – Baugewerbe und Bauindustrie – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Es sind die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen, vereinbart kann aber auch ein Kündigungstermin zum (15. und) Letzten des Monats werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses und beträgt mindestens sechs Wochen.

Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt...

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