Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Ferialpraktikanten – Allgemeine Information

Der Begriff der Ferialpraktikanten wird für mehrere Beschäftigungsformen verwendet. Es ist jedenfalls zwischen Pflichtpraktikanten, Ferialarbeitnehmern und Volontären zu unterscheiden.

Ein Pflichtpraktikum liegt vor, wenn Schüler oder Studenten aufgrund schul- oder studienrechtlicher Vorschriften verpflichtet sind, eine praktische Beschäftigung nachzuweisen. Die Tätigkeiten des Pflichtpraktikanten müssen in einem bestimmten Zusammenhang mit seiner Ausbildung stehen.

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um ein „echtes“ Praktikum handelt, welches kein Arbeits-, sondern ein bloßes Ausbildungsverhältnis darstellt. In diesen Fällen steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Der Ferialpraktikant darf sich im Betrieb nur sehr gering betätigen und keinesfalls als Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer eingesetzt werden. Es darf keine Anwesenheits- und Arbeitspflicht...

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