Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Mai 2019

Angestellte – Gastronomie/Hotellerie – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind neben den allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG kollektivvertragliche Sonderregelungen zu beachten. Auch ohne separate Vereinbarung im Arbeitsvertrag können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Beendigung zu jedem 15. oder Letzten eines Monats durchführen.

Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltenverhältnisses und beträgt mindestens 6 Wochen. Zu beachte...

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