Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Jänner 2023

Arbeiter – Fahrradboten – Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Mangels diesbezüglicher Regelung im Kollektivvertrag sind Karenzzeiten nur im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß anzurechnen.

Für Karenzen, die für Geburten bis angetreten werden, gelten die Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG (aF) bzw. § 7c VKG. Die erste Karenz im Dienstverhältnis wird für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß jedoch nur bis zum Höchstausmaß von insgesamt zehn Monaten angerechnet.

Mit ist mit dem BGBl I 2019/68 eine gesetzliche Neuregelung der Anrechnung von Karenzzeiten in Kraft getreten (§ 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG). Davon betr...

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