KomKo – Kommentierte Kollektivverträge
2019
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Angestellte – Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs – Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
XIII. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MÜTTER UND VÄTER
(1) Dienstnehmer mit einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren in demselben Apothekenbetrieb, die innerhalb der Schutzfrist bzw. bei Inanspruchnahme einer Karenz nach dem Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetz bis spätestens zwei Monate vor Ende der Karenz erklären, das Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch nicht mehr fortzusetzen, haben Anspruch auf die Hälfte der ihnen nach § 23 Angestelltengesetz zustehenden Abfertigung.
Auf die fünfjährige Mindestdienstzeit ist die Zeit einer Karenz nach dem Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetz nicht anzurechnen.
Unter dem für den letzten Monat gebührenden ...