KomKo – Kommentierte Kollektivverträge
2019
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Angestellte – Immobilienverwalter – Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 6 Abs 10
(10) Die Entlohnung gem. Abs. 1 bis Abs. 8 bzw. deren Abgeltung in bezahlter Freizeit gem. Abs. 9 müssen binnen 4 Monaten nach dem Tage der Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
§ 17 Abs 8
(8) Innerhalb einer Verwendungsgruppe ist das dem/der Angestellten gebührende monatliche Mindestgrundgehalt durch die Zahl der anrechenbaren Verwendungsgruppenjahre bestimmt.
Als Verwendungsgruppenjahre gelten jene Zeiten, die ein/e DienstnehmerIn in einer bestimmten Verwendungsgruppe bzw. vor Wirksamkeitsbeginn dieses Kollektivvertrages mit der einer bestimmten Verwendungsgruppe entsprechenden Tätigkeit als Angestellte/r verbracht hat.
Für die Anrechnung von Verwendungsgruppenjahren...