Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Jänner 2024

Angestellte – Immobilienverwalter – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Der KV kennt keine Regelungen zur Frage der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall sind daher die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen. Es können aber auch Kündigungstermine zum 15. oder Letzten des Monats vereinbart werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltendienstverhältnisses und beträgt mindestens 6 Wochen. Zu beachten ist, dass u. U. auch Karenzzeiten für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ausschlaggebend sind.

Der Arbeitnehmer kann gesetzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Mona...

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