Wolfram Hitz/Florian Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2019

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge - Stand: Jänner 2019

Arbeiter – Kleintransportgewerbe – Überstunden (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Der Kollektivvertrag sieht einen Teiler von 1/173 und einen Zuschlag von 50 % vor, womit hier nur die sich aus dem Gesetz ergebenden Mindestanforderungen erfüllt werden.

Für Überstunden in der Nacht (z. B. 20:00–5:00 Uhr) und am Sonntag gebührt kein erhöhter Zuschlag.

In Artikel XVI. wird ausdrücklich auf die Verpflichtung hingewiesen, dem Arbeitnehmer eine Aufstellung über Bruttoverdienst, Normal- und Überstundenlohn, Zuschläge, Zulagen, ...

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