GesRZ-Spezial Aktuelle Praxisthemen im Unternehmensrecht und im Schiedsverfahren - Festheft für Günther Horvath
1. Aufl. 2022
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Die Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive
Florian Klimscha
Die Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) verpflichtet bestimmte große Unternehmen, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten und änderte die Rechnungslegungsrichtlinie (Rechnungslegungs-RL) durch Einführung von Art 19a (Nichtfinanzielle Erklärung) und 29a (Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung). Der Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht nun die Überarbeitung der NFRD und umfassende Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den geplanten Änderungen.
I. Umsetzung in nationales Recht
Die Umsetzung der NFRD in nationales Recht erfolgte in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Dieses änderte das UGB und führte § 243b (Nichtfinanzielle Erklärung, nichtfinanzieller Bericht) und 267a (Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, konsolidierter nichtfinanzieller Bericht) ein.
II. Der Vorschlag für die CSRD
1. Überblick
Im Vergleich zu den in der NFRD enthaltenen Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit umfasst der von der Kommission erstatt...