Zivilprozessrecht kompakt
1. Aufl. 2022
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S. 9111. Abkürzungen im Gerichtsalltag
Wie in anderen Disziplinen auch haben sich im forensischen Bereich viele Abkürzungen etabliert. Diese können von Gericht zu Gericht oder auch in den einzelnen Bundesländern leicht variieren. Einige Abkürzungen können auch im jeweiligen Kontext durchaus verschiedene Bedeutungen haben („KV“ kann zB Klagsvertreter [streitiges Verfahren], Kollektivvertrag [Arbeits- und Sozialgericht], Kostenvorschuss oder Kindesvater [zB Obsorgeverfahren] heißen). Auch im Kanzleialltag finden diese Abkürzungen oftmals in den Sprachgebrauch Eingang.
Hier eine kurze Übersicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
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Abkürzung (Alternative) | Bedeutung |
AS | Aktenseite (fortlaufend im Gerichtsakt) |
BV (BKV) | Beklagtenvertreter |
eh | eigenhändig |
FB | Firmenbuch |
f.d.R.d.A. | Für die Richtigkeit der Ausfertigung (vor der Unterschrift des berechtigten Gerichtsbediensteten) |
f.d.R.d.Ü. | Für die Richtigkeit der Übertragung (vor der Unterschrift des Gerichtsbediensteten, welcher das Diktat übertragen hat) |
GB | Grundbuch |
GF | Geschäftsführer (einer juristischen Person) |
hg | hiergerichtlich (ebenfalls an diesem Gericht) |
KoVo | Kostenvorschuss |
KV | Klagsvertreter |
KVZ | Kostenverzeichnis |
MSV | Mündliche Streitverhandlung |
ON | Ordnungsnummer (laufende... |