Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Recht
1. Aufl. 2020
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S. 1641. Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Strafrecht
1.1. Ziele und Roadmap des Vortrags
Wie steht es nun – gegen Ende der beiden Veranstaltungstage und nach unterschiedlichen Perspektiven zum Gesamtthema der Tagung – um die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ im Strafrecht? Die strafrechtliche Präsentation verfolgt mehrere Ziele. Zunächst geht es um eine allgemeine methodische Einkleidung des Themas als – wenn man so will – „methodische Anschlussstelle“ zu den entsprechenden Überlegungen der anderen Fachbeiträge für Zwecke einer fächerübergreifenden Diskussion. Sodann ist dieser Beitrag „Fachbericht“, also Information über die Art der Auseinandersetzung mit diesem Thema im Strafrecht und auch ein „Update“ zu den jüngeren diesbezüglichen Rechtsentwicklungen. Und schließlich will der Beitrag – zumindest in Teilbereichen – schon auch eine inhaltliche Analyse zu einigen maßgeblichen Prinzipien und auch Einzelfragen „in eigener Handschrift“ bieten. Das alles – den zeitlichen Beschränkungen gehorchend – „spotlight“-artig und unter Verzicht auf enzyklopädische Breite.
1.2. Allgemeine Fragestellung und Methodik
Die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ neuerer Prägung kommt aus dem Wettbewerbsrec...