Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Recht
1. Aufl. 2020
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Michael Lang
S. 341. Die Verankerung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der BAO
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist im österreichischen Steuerrecht in § 21 BAO verankert. Die Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
„(1) Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend.
(2) Vom Abs. 1 abweichende Grundsätze der Abgabenvorschriften bleiben unberührt.“
§ 21 BAO gehört zu den „Allgemeinen Bestimmungen“ der Bundesabgabenordnung. Sie findet sich im Abschnitt „C. Abgabenrechtliche Grundsätze und Begriffsbestimmungen“. Ein eigener Unterabschnitt steht dort unter der Überschrift „Wirtschaftliche Betrachtungsweise“. Zu diesem Unterabschnitt gehört neben § 21 BAO auch § 22 BAO. Diese Vorschrift beschäftigt sich mit dem „Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts“. Sie ist zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2018 neu gefasst worden.
2. Die Rechtsentwicklung
2.1. § 4 RAO und § 1 Abs 3 StAnpG
Die Vorläuferregelung des § 21 BAO wurde vor fast genau 100 Jahren geschaffen. An der Entstehung dieser Vorschrift war Enno Becker maßgeblich beteiligt. Die auf seinen Entwurf zurückgehende und vom Finanzausschuss etwas u...