Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Recht
1. Aufl. 2020
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S. 241. Einleitung
Das Verhältnis von Recht und Wirtschaft kann aus unterschiedlicher Perspektive und auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. Zunächst einmal erscheint eine Analyse der ökonomischen Verhältnisse für die Gesetzgebung zweckmäßig, um gegebenenfalls entsprechende regulatorische Maßnahmen zur Steuerung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu setzen. In einem weiteren Schritt erscheint es dann aber im Sinne einer „Rechtstatsachenforschung“ durchaus naheliegend, im Wege einer ökonomischen Analyse den mit solchen gesetzlichen Maßnahmen angestrebten Effekt zu überprüfen. Vor allem aber gerät das Verhältnis zwischen Recht und Wirtschaft in besonderer Weise in den Blick, wenn es um den Vollzug solcher Rechtsvorschriften mit wirtschaftlichem Gehalt geht. Kann doch dem Regelungsanspruch derartiger Bestimmungen kaum ohne Berücksichtigung des Verhältnisses von Recht und Wirtschaft angemessen entsprochen werden.
Mit gutem Grund wird daher beim Vollzug wirtschaftsrechtlicher Regelungen eine „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ gefordert. Das gilt bei weitem nicht nur für das Abgabenrecht, wo dieses Gebot wohl seinen Ursprung hat und in § 21 BAO auch ausdrücklich verankert ist. Ein explizites Beken...