IFRS-Bilanzierung und Berichterstattung in der Krise
1. Aufl. 2021
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S. 22. Grundlagen der Rechnungslegung in der Krise
2.1. Grundsatz der Unternehmensfortführung
2.1.1. Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Jahresabschlüsse werden in der Regel unter der Annahme erstellt, dass das berichtende Unternehmen fortbesteht (going concern) und auf absehbare Zeit weitergeführt wird. Daher wird angenommen, dass das Unternehmen weder die Absicht noch die Notwendigkeit hat, in Liquidation zu gehen oder den Geschäftsbetrieb einzustellen. Das Management hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Fähigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, einzuschätzen. Ein Abschluss ist so lange auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung aufzustellen, bis das Management entweder beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, oder beabsichtigt, das Geschäft einzustellen. Dies gilt auch, wenn das Management keine realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln. Wenn dem Management bei seiner Einschätzung wesentliche Unsicherheiten bekannt sind, die sich auf Ereignisse oder Bedingungen beziehen und die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens aufwerfen, sind diese Unsicherheiten im Anhang anzugeben. Wird der...