Wertmaßstäbe
1. Aufl. 2019
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S. 260 Die Bewertung von Wirtschaftsgütern, so auch von Immobilien, spielt nicht nur für bilanzielle Zwecke und wirtschaftliche Transaktionen, sondern auch im Bereich des Steuerrechts eine große Rolle.
In manchen Bereichen stellt das Steuerrecht für die Bewertung von Wirtschaftsgütern eigene und von allgemeinen Grundregeln abweichende Vorschriften auf. Zu denken ist hier insbesondere an die Einheitsbewertung nach dem Bewertungsgesetz.
Wie bekannt, ergaben sich aus dieser Bewertung diverse, auch verfassungsrechtliche Probleme, sodass die praktische Bedeutung zurückgedrängt, in diversen Bereichen aber noch immer von grundlegender Auswirkung ist.
Weiters kennt das Steuerrecht bestimmte Werte, die eine Ermittlung des Werts einer Immobilie zur Folge haben.
1. Fiktive Anschaffungskosten
Dies sind die Kosten, die ein Erwerber für die Immobilie zu zahlen gehabt hätte, wenn er diese entgeltlich erworben hätte.
Gesetzliche Regelungen finden sich in:
Die Bedeutung im Vermietungsbereich ist dabei in den letzten Jahren stark zurückgegangen, greifen die fiktiven Anschaffungskosten im Hauptanwendungsbereich des § 16 Abs 1 Z 8 EStG doch nur noch dann, wenn die Immobilie erstmalig zur Einkunftserzielung verwendet wird und zusätzlich am