Wertmaßstäbe
1. Aufl. 2019
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1. S. 72 Allgemeine Grundsätze
Zahlreiche rechtliche Bewertungsanlässe erfordern die Bewertung von Unternehmen. Die Vorgehensweise bei rechtsgeprägten Unternehmensbewertungen ist gem dem Zweckadäquanzprinzip durch die Vorgaben der Rechtsnormen determiniert; man spricht von der Ermittlung von Normwerten. Eine Normwertermittlung erfordert im ersten Schritt die Klärung der Rechtsfragen, die für die Unternehmensbewertung die relevanten Maßgaben darstellen. Zentrale Rechtsfragen bei der Bewertung sind ua das Bewertungsziel, das Bewertungssubjekt und notwendige Typisierungen, die grundsätzlich adäquate Bewertungsmethode, der Bewertungsstichtag und die Behandlung von Synergieeffekten. Um Tatfragen handelt es sich hingegen bei der Auswahl einer Methode aus einem Set mehrerer zweckadäquater Methoden und bei methodischen Einzelentscheidungen, bei der Feststellung von Daten der Vergangenheit oder der Gegenwart sowie bei der Erstellung von stichtagsbezogenen Prognosen durch Anwendung von Erfahrungssätzen.
Erst nach Klärung der Rechtsfragen sind die Tatfragen mithilfe von zweckadäquaten betriebswirtschaftlichen Theorien und auf bestmöglicher, empirischer Grundlage zu lösen. Die Abgrenzung zwischen Rec...