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Georg Durstberger

Vorstandsorganisation in der AG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4104-1

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Vorstandsorganisation in der AG (1. Auflage)

S. 206. Anzahl der Vorstandsmitglieder

6.1. Allgemein

Nach § 70 Abs 2 AktG kann der Vorstand einer Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen bestehen. Eine Maximalzahl sieht das AktG ebenso wenig vor wie eine Mindestzahl (etwa bei Erreichen bestimmter Größenschwellen). Abgesehen von sondergesetzlichen Regelungen fällt die Entscheidung über die Anzahl der Vorstandsmitglieder nach österreichischem Recht allein in die Satzungskompetenz. Das bedeutet, dass unabhängig von der Größe, dem Grad der Internationalisierung, der Anzahl der Mitarbeiter des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens, den jährlichen Umsatzerlösen, der Anzahl der Tochtergesellschaften, dem Tätigkeitsbereich etc, ein Vorstand bestehend aus einer Person uneingeschränkt zulässig ist. Bei kleinen und Kleinst-AG (gem der Größenklassen des § 221 UGB) ist ein Alleinvorstand üblich. Bei großen und 5-fach-großen AG findet sich ein Alleinvorstand nur mehr in 13 % der Gesellschaften.

Die Satzung hat gem § 17 Z 5 AktG die Zusammensetzung des Vorstands, dh die Zahl der Vorstandsmitglieder, festzulegen. Sie kann die genaue Anzahl oder einen zahlenmäßigen Rahmen definieren und damit eine Ober- und Untergrenze an Vorstandsmitgliedern festlegen. Wird von der Satzung ein R...

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