Verwaltungs- und Abgabenvollstreckung
1. Aufl. 2021
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S. 241. Einleitung
Die Verwaltungsvollstreckung ist „die in die Zuständigkeit von Verwaltungsorganen gestellte Vollstreckung.“ Die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens ist demnach eine conditio sine qua non des Generalthemas. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Kompetenzen der Verwaltungsbehörden zur Vollstreckung. Wenngleich sich die Arbeit an der eingangs erwähnten Begriffsdefinition orientiert, weicht sie punktuell von dieser ab. Sie lässt bestimmte, von der Definition eigentlich erfasste Themenbereiche bewusst aus (zB die Vollstreckung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes durch den Bundespräsidenten gem Art 146 B-VG), behandelt aber punktuell auch die Vollstreckung durch die Gerichte (die Vollstreckung von Geldleistungen durch die Exekutionsgerichte).
Der Aufbau des Beitrags gliedert sich dabei in drei Teile. Der erste Teil (2.) stellt den Aufbau des Grundsystems der einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) dar. Dem folgen die Sonderregelungen hinsichtlich der Vollstreckung von Geldleistungen (3.) sowie der Vollstreckung von verwaltungsrechtlichen Freiheitsstrafen nach den Vorschriften des VStG (4.).