Die Umsatzsteuer für Spediteure & Frachtführer
3. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 56Teil B – Meldepflichten für Spediteure und Frachtführer
8. Entstehen und Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld
Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich mit Ablauf jenes Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde (Sollbesteuerung). Dieser Zeitpunkt verschiebt sich (ausgenommen bei Übergang der Steuerschuld) um maximal einen Monat nach hinten, wenn die Rechnung erst in einem Monat nach der Leistungserbringung ausgestellt wird.
Anzahlungen unterliegen der Umsatzsteuer unabhängig davon, ob die Leistung schon (teilweise) erbracht wurde oder nicht. Die Steuerschuld entsteht mit Vereinnahmung der Anzahlung.
Der Unternehmer hat die Umsatzsteuer selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Für Unternehmer deren Umsätze im vorangehenden Kalenderjahr € 100.000,-nicht überstiegen haben, ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum.
S. 579. Umsatzsteuererklärungen
Unternehmer haben monatlich bzw quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats, im Fall von quartalsweisen Voranmeldungen bis zum 15. Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfol...