Steuertipps zum Jahresende 2023 & Jahresanfang 2024
1. Aufl. 2024
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S. 87Kap 3: Ermittlung des Einkommens
Das Einkommen ist die Summe aller sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den sieben Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben und der ag Belastungen. Bei der Ermittlung des Einkommens sind daher in erster Stufe für jede der folgenden Einkunftsarten
Land- und Forstwirtschaft,
selbständige Arbeit,
Gewerbebetrieb,
nichtselbständige Arbeit,
Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung,
sonstige Einkünfte (zB Spekulationseinkünfte)
die Einkünfte durch Berechnung des Gewinnes (bei den ersten 3 Einkunftsarten) oder des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (bei den übrigen Einkunftsarten) festzustellen.
In der zweiten Stufe werden – mit gewissen Einschränkungen – Verluste zwischen und innerhalb der Einkunftsarten ausgeglichen (zB Verlust aus Gewerbebetrieb mit Gewinn aus selbständiger Arbeit).
In der dritten Stufe werden dann die Sonderausgaben und ag Belastungen abgezogen.
Ergibt sich also zB aus der Summe der Einkünfte keine positive Zahl oder ein Wert von weniger als € 11.693,-- (bis 2022: € 11.000,--), haben Sonderausgaben bzw außergewöhnliche Belastungen keinen steuerlichen Effekt. Daran sollte man stets bei e...