Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
4. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 908. Ausblick
8.1. Auswirkungen der Novelle 2021
Vorrangiges Ziel des LSD-BG ist und bleibt es – unter Androhung von hohen Geldstrafen – präventiv zu wirken und die Arbeitgeber dazu zu verhalten, den in Österreich tätigen Arbeitnehmern das gesamte ihnen zustehende Entgelt auch tatsächlich zu leisten.
Das LSD-BG, insbesondere die verwaltungsrechtliche Strafbarkeit, hat gezeigt, dass sich die Rechtsmaterie „Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung“ in der österreichischen Rechtsordnung weiterhin etablieren konnte.
Die bisherigen Strafbestimmungen wurden von der Judikatur als unverhältnismäßig und damit unionsrechtswidrig eingestuft. Auch VwGH und VfGH haben sich dieser Sichtweise angeschlossen.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen von der bisher anzuwendenden Kumulation abzugehen und einen Strafrahmen ohne Mindeststrafen zu schaffen, aber gleichzeitig Höchststrafen einzuführen, die den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit gerecht werden.
Die im Einzelfall vorzunehmende Strafbemessung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes.
Es bleibt abzuwarten, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, vom im österreichischen Verwaltungsstrafrecht vorherrschenden Kumulationsprinzip erfolgreich abzug...