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Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz

Die Novelle ab 1.9.2021 Neue Strafbestimmungen, Vollziehung Bereithaltung der Lohnunterlagen und andere formale Verpflichtungen Kompetenzzentrum LSDB Aufgaben und Zusammenarbeit der Behörden Haftungsbestimmungen Entgelt Unterentlohnung (dbv)

4. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7041-0791-6

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Dokumentvorschau
Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (4. Auflage)

S. 697. Strafbestimmungen

Die Strafbestimmungen im Bereich der Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung wurden ursprünglich am eingeführt. Betroffen waren Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem aufrecht waren.

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurde per novelliert. Durch die Schaffung des LSD-BG als formal neues Gesetz wurden die Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping aus dem AVRAG herausgelöst.

In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020–2024 und vor dem Hintergrund der Judikatur der Urteile des EuGH in den Rechtssachen Maksimovic ua, C-64/18 sowie Cepelnik, wurden vor allem die Verwaltungsstrafbestimmungen (§§ 26 bis 29 LSD-BG) überarbeitet.

In der Folge wird die seit geltende Rechtslage dargestellt. Auf ältere Sachverhalte sind teilweise andere Regelungen anzuwenden. Grundsätzlich sind keine Übergangsbestimmungen vorgesehen.

7.1. Verstöße bei Entsendung und Überlassung (Melde- und Bereithaltungspflichten)

Verwaltungsrechtlich strafbar ist, wer als Arbeitgeber oder Überlasser mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder in der Schweiz die Meldung oder Änderungsmeldung über die Entsendung oder Überlassung (§ 19 LSD-BG) ni...

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