Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
4. Aufl. 2021
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S. 646. Haftungsbestimmungen
6.1. Haftungsbestimmungen
Die Haftungsregelungen des LSD-BG orientieren sich an den ursprünglichen Regelungen des AVRAG. Der Auftraggeber als Unternehmender haftet für die entsprechenden Entgeltansprüche entsendeter Arbeitnehmer eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat nicht im Rahmen einer Solidarhaftung, sondern im Sinne einer Bürgenhaftung gemäß ABGB (das heißt als Bürge und Zahler!).
Darüber hinaus ist für grenzüberschreitend überlassene Arbeitnehmer eine Durchsetzungsmöglichkeit der Haftungsbestimmungen für die Mindestentgeltansprüche vorgesehen. Diese ist konform und steht im Einklang mit geltendem EU-Recht. Der Auftraggeber haftet für Ansprüche auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag nach den jeweiligen Einstufungskriterien gebührende Entgelt entsandter oder grenzüberschreitend überlassener Arbeitnehmer seines Auftragnehmers für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung von Bauarbeiten. Diese Haftung setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer die BUAK spätestens 8 Wochen nach Fälligkeit seines Entgelts über die entsprechende Forderung (unter Angabe des konkreten Zeitraumes und Betrages) informiert, diese Information Angaben über den Arbeitg...