Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
4. Aufl. 2021
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S. 535. Aufgaben der einzelnen Behörden
5.1. Die Aufgaben der Träger der Krankenversicherung
Während bei der Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichischen Gesundheitskasse, mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ein eigenes Kompetenzzentrum eingerichtet wurde und diesem kraft Gesetz auch eine Vielzahl an Aufgaben übertragen wurden, wurden den anderen Krankenversicherungsträgern im Rahmen der Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung grundsätzlich keine neuen Aufgaben übertragen.
Das Gesetz verpflichtet jedoch alle Träger der Krankenversicherung, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten feststellen, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer weniger als das ihm per Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zustehende Entgelt bezahlt, eine entsprechende Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Durch die aktuelle Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes wurde mit der Wortfolge „Träger der Krankenversicherung“ eine Klarstellung dahingehend geschaffen, dass auch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau als Träger der Krankenversicherung für Arbeitnehmer in die Vollziehung d...