Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
4. Aufl. 2021
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S. 263. Das Entgelt
3.1. Ansprüche der Arbeitnehmer
Bereits vor dem Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes hatten auch Arbeitnehmer, die in Österreich für einen ausländischen Arbeitgeber tätig wurden, aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes zumindest Anspruch auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern vergleichbarer Arbeitgeber gebührte.
Die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) sahen aufgrund der Beschlussfassung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes erstmals eine Verwaltungsstrafe für jene Arbeitgeber vor, die ihren Arbeitnehmern nicht zumindest den nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohn bezahlten. Völlig neu war daher der Verwaltungsstraftatbestand der Unterentlohnung, der auch bei inländischen Arbeitgebern, welche eine derartige Verwaltungsübertretung begehen, anwendbar ist.
Im Rahmen der Novellierung des LSDB-G im Jahr 2015 wurde eine Ausweitung der behördlichen Lohnkontrolle beschlossen. Aufgrund der neuen Rechtslage stellte es nunmehr einen Verwaltungsstraftatbestand dar, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nicht das gesamte durch Gesetz, Verordnung oder Koll...