Konjunkturpaket & Investitionsprämiengesetz
1. Aufl. 2020
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S. 624. Liquiditätsplanung für Unternehmen
4.1. Vorbemerkungen
Die COVID-19-Krise hat bei Unternehmen zu einer angespannten Liquiditätssituation geführt. Die Bundesregierung hat dies erkannt und umgehend umfassende Stundungsmöglichkeiten bei der Finanzverwaltung zugelassen. Auch die Österreichische Gesundheitskasse hat Stundungsmöglichkeiten vorgesehen. Darüber hinaus war es möglich, Körperschaftsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen auch ohne Übermittlung einer Prognoserechnung zu reduzieren.
Die gesetzlichen Grundlagen sind jedoch anfangs unverändert geblieben, die behördliche Praxis hatte sich hierzu geändert.
Mittlerweile liegen entsprechende gesetzliche Grundlagen vor. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die COVID-19-Krise weit über den September hinaus ihre Auswirkungen zeigen wird und hat damit längere Stundungs- und Ratenvereinbarungskonzepte gesetzlich verankert, die es darzustellen gilt.
4.2. Stundungs- und Ratenvereinbarungen bei der Finanzverwaltung
Nach der bisherigen Praxis war eine automatische Stundung von Abgaben nicht vorgesehen. Dh, dass die Steuerpflichtigen die fälligen Abgaben beim Finanzamt zur Stundung beantragen mussten. Stundungen wurden aktuell bis 30. September b...