Konjunkturpaket & Investitionsprämiengesetz
1. Aufl. 2020
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S. 483. Investitionsprämiengesetz
3.1. Vorbemerkungen
Mit dem am im Bundesgesetzblatt kundgemachten Investitionsprämiengesetz (InvPrG) soll für Unternehmen in und nach der COVID-19 Krise Anreize gesetzt werden, in das Anlagevermögen zu investieren.
Die Förderung soll materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen betreffen.
Der Zuschuss beträgt idR 7% und kann aber auch bei bestimmten Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Life Science/Gesundheit 14% betragen.
Um den Zuschuss zu erlangen, müssen die ersten Maßnahmen nach dem und vor dem gesetzt werden. Die Einreichung kann zwischen und erfolgen.
Die Untergrenze für Investitionen beträgt € 5.000,-- und die Höchstgrenze € 50.000.000,-- pro Unternehmen bzw pro Unternehmensgruppe im Sinne der Beteiligungsregelungen des § 244 UGB.
Der Antrag ist bei der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) einzubringen. Die Auszahlung erfolgt idR am Ende der Investitionszeit (dh nach einem Jahr). Teilzahlungen für Großprojekte sind jedoch möglich.
Dem InvPrG stehen 1 Mrd Euro zur Verfügung, wobei bereits vom aws zugesa...