Konjunkturpaket & Investitionsprämiengesetz
1. Aufl. 2020
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S. 91. Konjunkturstärkungsgesetz 2020
1.1. Vorbemerkung
Mit dem am im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll Österreich mit weiteren Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts gestärkt aus der COVID-19-Krise kommen.
Neben einer vorgezogenen Senkung des unteren Einkommensteuersatzes sollen Rückerstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen, ein Verlustrücktrag und eine degressive Abschreibung Erleichterung schaffen.
Auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kommt es durch die Anhebung der Buchführungsgrenzen und die Schaffung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne zu einer geringeren Abgabenbelastung.
Weiters sollen die bereits bisher bestehenden Stundungs- und Ratenvereinbarungsmöglichkeiten verlängert und an die aktuelle Situation angepasst werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
1.2. Anpassung des Einkommensteuertarifs
Der Einkommensteuertarif von 25% wird auf 20% reduziert. Dieser Prozentsatz gilt für Einkommensteile von über € 11.000,-- bis € 18.000,-- und schafft damit jedem Abgabepflichtigen eine Entlastung von maximal € 350,--.
S. 10Die Tarifstufen lassen sich nunmehr wie folgt darstellen:
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für die ersten € 11.000,-- | 0% |
über € 11.000,-... |