Wenn das Finanzamt klingelt
6. Aufl. 2020
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S. 8215 Finanzpolizei
15.1 Allgemeines
Die Finanzpolizei ist ab ein Geschäftsbereich des neu geschaffenen Amtes für Betrugsbekämpfung.
Die Aufgaben der Finanzpolizei liegen in folgenden Bereichen:
Aufdeckung nicht erklärter Umsätze: Losungsermittlung, vor Ort Kontrolle
Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben: Kontrolle von Arbeitnehmern, Arbeitszeitaufzeichnungen
Entdeckung von Betrugsfirmen: Antrittsbesuche, Risikoabschätzung
Sicherung von Abgabenansprüchen: Sofortmaßnahmen Abgabensicherung
Die Befugnisse der Finanzpolizei im Überblick:
Betretungsrechte für Zwecke der Abgabenerhebung, sogar ohne konkreten Anlassfall, wenn möglicherweise Zuwiderhandlungen gegen steuerliche Vorschriften erfolgen: umfasst sind Betriebsräume, Arbeitsstätten, Privatstraßen und Aufenthaltsräume. Kein Betretungsrecht gibt es für Wohnräume und Unterkünfte, private Grundstücke und Wohnungen. Im Zuge einer Betretung ist keine Durchsuchung erlaubt. Die Organe haben sich durch Ausweis auszuweisen und die Kontrolle bedarf keines schriftlichen Auftrages. Jedoch hat diese Kontrolle tunlichst ohne Störung des Betriebsablaufes zu erfolgen.
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