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Schinerl

Wenn das Finanzamt klingelt

Arten und Ablauf von Prüfungen (dbv)

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7041-0754-1

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Dokumentvorschau
Wenn das Finanzamt klingelt (6. Auflage)

S. 8215 Finanzpolizei

15.1 Allgemeines

Die Finanzpolizei ist ab ein Geschäftsbereich des neu geschaffenen Amtes für Betrugsbekämpfung.

Die Aufgaben der Finanzpolizei liegen in folgenden Bereichen:

  • Aufdeckung nicht erklärter Umsätze: Losungsermittlung, vor Ort Kontrolle

  • Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben: Kontrolle von Arbeitnehmern, Arbeitszeitaufzeichnungen

  • Entdeckung von Betrugsfirmen: Antrittsbesuche, Risikoabschätzung

  • Sicherung von Abgabenansprüchen: Sofortmaßnahmen Abgabensicherung

Die Befugnisse der Finanzpolizei im Überblick:

  • Betretungsrechte für Zwecke der Abgabenerhebung, sogar ohne konkreten Anlassfall, wenn möglicherweise Zuwiderhandlungen gegen steuerliche Vorschriften erfolgen: umfasst sind Betriebsräume, Arbeitsstätten, Privatstraßen und Aufenthaltsräume. Kein Betretungsrecht gibt es für Wohnräume und Unterkünfte, private Grundstücke und Wohnungen. Im Zuge einer Betretung ist keine Durchsuchung erlaubt. Die Organe haben sich durch Ausweis auszuweisen und die Kontrolle bedarf keines schriftlichen Auftrages. Jedoch hat diese Kontrolle tunlichst ohne Störung des Betriebsablaufes zu erfolgen.

  • Identitätsfeststellung bei Personen, bei denen die Annahme besteht, dass sie den ...

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