Wenn das Finanzamt klingelt
6. Aufl. 2020
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S. 7213 Übersicht Rechtsmittel
13.1 Ordentliches Rechtsmittel – Beschwerde
13.1.1 Form der Beschwerde
Die abgeänderten Steuerbescheide finden irgendwann den Weg vom Bundesrechenzentrum zum Steuerpflichtigen.
Die oft daraus resultierende Steuernachzahlung muss man aber nicht einfach akzeptieren. Ist man der Meinung, dass sich das Finanzamt irrt und die Rechts- und Sachlage ganz anders ist, kann man innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides das Rechtsmittel der Beschwerde ergreifen. Es besteht die Möglichkeit, gegen alle Feststellungen oder auch nur gegen einzelne Feststellungen des Berichtes und der Bescheide das Rechtsmittel der Beschwerde zu ergreifen. Die Frist für die Abgabe des Rechtsmittels ist auch verlängerbar. Hiezu muss beim Finanzamt ein begründeter Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist gestellt werden.
Die Beschwerde ist an das zuständige Finanzamt zu richten und muss folgenden Mindestinhalt aufweisen:
Bezeichnung des angefochtenen Bescheides,
die angefochtenen Teile des Bescheides,
die beantragten Änderungen und
eine Begründung.
Sollte die Beschwerde nicht alle Merkmale aufweisen, muss das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag erteilen.