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Schinerl

Wenn das Finanzamt klingelt

Arten und Ablauf von Prüfungen (dbv)

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7041-0754-1

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Wenn das Finanzamt klingelt (6. Auflage)

S. 7012 Begleitende Kontrolle

Seit ist es möglich einen Antrag auf „begleitende Kontrolle“ zu stellen. Durch diese können Betriebsprüfungen vermieden und eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Finanzamt gewährleistet werden.

Diese Möglichkeit bietet sich für Unternehmen:

  • mit mehr als € 40 Mio Umsatz in den beiden Wirtschaftsjahren vor Antragstellung;

  • es dürfen keine Finanzvergehen in den letzten 5 Jahren – keine Strafe/Verbandsgeldbuße resultierend aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegen und

  • ein positives Gutachten eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Einrichtung eines Steuerkontrollsystems liegt vor.

Das Steuerkontrollsystem (SKS) umfasst alle Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass die Besteuerungsgrundlagen für die jeweilige Abgabenart in der richtigen Höhe ausgewiesen und die darauf entfallenden Steuern termingerecht abgeführt werden.

Dadurch sollen steuerliche Risiken rechtzeitig erkannt, Regelverstöße verhindert und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sichergestellt werden.

Folgende Grundelemente eines SKS sind schriftlich zu dokumentieren und laufend zu überprüfen:

  • das Kontrollumfeld;

  • die Ziele des SKS;

  • die Beurteilung der steuerlichen Risiken;

Liegen die obigen Voraussetzungen vor, wird eine Betriebsprüfung für die bisher noch nicht geprüften Jahre durchgeführt. Wenn sich das Unternehmen als

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