Wenn das Finanzamt klingelt
6. Aufl. 2020
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S. 6811 Standardisierte Kurzprüfungen
Diese ebenfalls in 2011 angedachte Prüfungsmethode ist im Prinzip eine modifizierte Außenprüfung.
Ebenso wie diese umfassen die Kurzprüfungen alle vorhandenen Abgabenarten, es bestehen allerdings folgende Vereinfachungen:
Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel nur ein Jahr.
Die Prüfung ist auf wenige, wesentliche Prüffelder eingeschränkt.
Diese Schwerpunkte werden nach Unterschrift des Prüfungsauftrags erläutert.
Im Einvernehmen mit dem Unternehmer sowie dessen steuerlichem Vertreter wird eine rasche Erledigung der Prüfung (3–5 Tage) angestrebt.
Auf Basis der Zusammenarbeit im Rahmen der Kurzprüfung stuft die Finanzverwaltung den Unternehmer ein, ob dieser als Risikofall zu betrachten ist, sodass eine normale Außenprüfung erforderlich ist oder ob weiterhin Kurzprüfungen ausreichend sind.
Nach Abschluss der Kurzprüfung erfolgt eine Schlussbesprechung, jedenfalls aber eine Stellungnahme bezüglich des stattgefundenen Ablaufes. Stellt sich allerdings im Rahmen der Kurzprüfung heraus, dass weitergehende Feststellungen vorliegen, wird die Prüfung im Regelfall zu einer normalen Außenprüfung.
Zielgruppe für die Kurzprüfungen sind in erster Linie Unternehmen, bei ...