Wenn das Finanzamt klingelt
6. Aufl. 2020
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S. 536 Die GPLA wird zur PLAB
6.1 Allgemeines
Bis jetzt wurde die GPLA-Prüfung (Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben) abwechselnd durch die Finanzverwaltung und die Gebietskrankenkassen durchgeführt. Die neue PLAB – die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beträgen – wird seit nur mehr durch die Finanzverwaltung durchgeführt, und zwar in Form der eingangs erwähnten Behörde namens „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“.
Geprüft wird weiterhin dasselbe, nämlich Lohnsteuer, Sozialversicherung und Kommunalabgabe für die Gemeinden.
Mit dieser Zentralisierung in einer Behörde soll die Verwaltung vereinheitlicht werden. Als Unternehmen haben Sie den Vorteil, dass das Vorgehen und die Rechtsauslegung vereinheitlicht werden. Denn während es früher 19 Prüfstellen, nämlich 10 Gebietskrankenkassen und 9 Finanzämter gab, reduziert sich das nun auf eine Behörde; dies ist übrigens unabhängig von der gerade beschlossenen Zusammenlegung der Krankenkassen.
Aus Sicht der Unternehmen ändert sich daher nicht viel beim Wechsel zur PLAB, außer dass aus heutiger Sicht immer jemand von der Finanzverwaltung als Prüfer kommt.
In seinem Erkenntnis vom hat der Verfassung...