Wenn das Finanzamt klingelt
6. Aufl. 2020
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S. 505 Umsatzsteuersonderprüfung
Im Regelfall werden vom Unternehmer, im Rahmen von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, Meldungen über die erzielten Umsätze, die darin enthaltenen Umsatzsteuern sowie die im Gegenzug abziehbaren Vorsteuern an das Finanzamt gemeldet. Somit erhält das Finanzamt laufendes Datenmaterial. Ähnlich wie ein Hausarzt werden auch von der Finanz etwaige Abweichungen dieser Daten im Zeitablauf genauestens beobachtet. In bestimmten Fällen erfolgt eine genauere Untersuchung durch eine sogenannte „Umsatzsteuersonderprüfung“, kurz auch USO genannt.
Als Risikofaktoren werden derzeit seitens der Finanzverwaltung folgende Faktoren angesehen und daher auch peinlich genau registriert:
hohe (höhere) Umsatzsteuernachzahlungen, zB nach Ablauf des letzten Voranmeldungszeitraumes, anlässlich der Einreichung der USt-Jahreserklärung, der Durchführung einer USt-Veranlagung uä;
Nichtentrichtung oder verspätete Entrichtung der USt;
Feststellungen aus vorangegangen Betriebsprüfungen und vorangegangenen USO‘s, die umsatzsteuerliche Unregelmäßigkeiten aufgezeigt haben;
hohe Anzahlungsrechnungen;
nicht ausreichende Mitwirkung gegenüber der Finanz, zB Zwangsstrafen mussten gegen Sie angedroht...