Wenn das Finanzamt klingelt
6. Aufl. 2020
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S. 494 Liquiditätsprüfung
In letzter Zeit häufen sich Liquiditätsprüfungen durch das Finanzamt. Darunter sind Prüfungen zu verstehen, die den Zweck verfolgen, die Zahlungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen und deren voraussichtliche Entwicklung festzustellen.
Zu den Aufgaben des Liquiditätsprüfers gehören insbesondere:
Ermittlung der tatsächlichen Einkommens- und Vermögenslage des Steuerschuldners,
Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung bzw
Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung eines beantragten Vollstreckungsaufschubs.
Solche Prüfungen finden grundsätzlich in den Räumen des Steuerpflichtigen statt. Über diese Prüfung wird ein interner Bericht erstellt und an das zuständige Abgabensicherungsteam des Finanzamtes übermittelt. Ansprechpartner für den Steuerpflichtigen ist jenes Finanzamt, das die Liquiditätsprüfung angeregt hat und nicht der Liquiditätsprüfer.
Das Prüfungsgutachten der Liquiditätsprüfung dient der Finanz in komplexen Fällen vor allem auch als Entscheidungshilfe bei der Wahl der zu treffenden Maßnahme, wie zB Insolvenzantrag, Vollstreckungsaufschub oder Nachsicht im Abgabensicherungsverfahren.