Wenn das Finanzamt klingelt
6. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 102 Und wer steht vor der Tür?
Hier kommt es im Jahr 2020 zu einer grundlegenden Neuregelung.
Als dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) nachgeordnete Dienststellen gibt es nur noch fünf Ämter, und zwar
das Finanzamt Österreich,
das Finanzamt für Großbetriebe,
das Zollamt Österreich,
das Amt für Betrugsbekämpfung und
der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge,
welchen jeweils eine bundesweite Zuständigkeit zukommt.
Die derzeit bestehenden 39 Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis und das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel werden durch das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe ersetzt.
Das „Finanzamt Österreich“ (als zentrale Behörde mit 39 untergeordneten Dienststellen) wird nach funktionalen Bereichen für „private Steuerzahler“ sowie „kleine und mittlere Unternehmen und Steuerschuldner“ ausgerichtet. Außerdem hat das Finanzamt Österreich eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich einer anderen Abgabenbehörde übertragen werden.
Das „Finanzamt für Großbetriebe“ ist einerseits nur für bestimmte Abgabepflichtige zuständig, nämlich für jene, die
Umsatzerlöse iHv über € 10 Mio in den letzten beiden Jahren erzielt haben...