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Hubmann

Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft

mit 200 Beispielen (dbv)

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7041-0654-4

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Dokumentvorschau
Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft (2. Auflage)

S. 28016 Rechnungslegung

§ 11 Abs 1 UStG regelt die notwendigen Angaben einer Rechnung, sodass der Vorsteuerabzug gewährleistet ist. Folgender Mindestinhalt ist laut UStG vorgesehen:

  • Name und Anschrift des liefernden bzw leistenden Unternehmers,

  • Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung bzw Empfängers der Leistung,

  • UID-Nummer des Empfängers bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,-- (brutto) überschreitet,

  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw Art und Umfang der sonstigen Leistung,

  • Tag der Lieferung bzw Leistung oder Zeitraum, über welchen sich die Leistung erstreckt,

  • Entgelt und anzuwendender Steuersatz bzw im Falle einer Steuerbefreiung der Hinweis, dass eine Steuerbefreiung gilt,

  • auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag,

  • Ausstellungsdatum,

  • fortlaufende Nummer und

  • UID-Nummer des liefernden bzw leistenden Unternehmers.

Beispiel:

Der Landwirt Max hat in der Umsatzsteuer zur Regelbesteuerung optiert. Er verkauft an Ute Bauer, welche eine gewerbliche Schweinemast betreibt, 8 to Weizen zu € 220,-- netto je to. Wie muss die Rechnung dazu aussehen?

Lösung:

Max Landwirt

Weizenweg 11

8430 Leibnitz

UID: ATU12345678

Ute Bauer

Mastgasse 8

8430 Leibnitz

Leibnitz,

ReNr: 2016/05

Lieferun...

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