Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft
2. Aufl. 2016
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S. 28016 Rechnungslegung
§ 11 Abs 1 UStG regelt die notwendigen Angaben einer Rechnung, sodass der Vorsteuerabzug gewährleistet ist. Folgender Mindestinhalt ist laut UStG vorgesehen:
Name und Anschrift des liefernden bzw leistenden Unternehmers,
Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung bzw Empfängers der Leistung,
UID-Nummer des Empfängers bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,-- (brutto) überschreitet,
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw Art und Umfang der sonstigen Leistung,
Tag der Lieferung bzw Leistung oder Zeitraum, über welchen sich die Leistung erstreckt,
Entgelt und anzuwendender Steuersatz bzw im Falle einer Steuerbefreiung der Hinweis, dass eine Steuerbefreiung gilt,
auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag,
Ausstellungsdatum,
fortlaufende Nummer und
UID-Nummer des liefernden bzw leistenden Unternehmers.
Der Landwirt Max hat in der Umsatzsteuer zur Regelbesteuerung optiert. Er verkauft an Ute Bauer, welche eine gewerbliche Schweinemast betreibt, 8 to Weizen zu € 220,-- netto je to. Wie muss die Rechnung dazu aussehen?
Lösung:
Max Landwirt
Weizenweg 11
8430 Leibnitz
UID: ATU12345678
Ute Bauer
Mastgasse 8
8430 Leibnitz
Leibnitz,
ReNr: 2016/05
Lieferun...