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Hubmann

Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft

mit 200 Beispielen (dbv)

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7041-0654-4

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Dokumentvorschau
Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft (2. Auflage)

S. 22212 Umsatzsteuer – Durchschnittssatzbesteuerung

Die Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist in § 22 UStG geregelt. Dabei werden die anfallenden Vorsteuern und Umsatzsteuern nach Durchschnittssätzen ermittelt. Aus diesem Grund spricht man auch von der Durchschnittssatzbesteuerung.

Sie stellt keine begünstigte Besteuerung der Umsätze dar, sondern dient nur der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Man geht davon aus, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit den für die Umsatzsteuer erforderlichen Aufzeichnungen überfordert wären, weshalb für nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte in § 22 UStG Durchschnittssätze festgesetzt wurden. (Jilch, S 688)

12.1 Anwendungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Umsätze gem § 22 UStG besteuert werden können:

  • Ein nicht buchführungspflichtiger Unternehmer,

  • dessen land- und forstwirtschaftliche Umsätze die Grenze von € 400.000,-nicht überschreiten,

  • erzielt Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und

  • hat nicht zur Regelbesteuerung optiert bzw erzielt einen Umsatz für welchen nicht die Regelbesteuerung zur Anwendung kommt. (§ 22 UStG)

Die Buchführungspflicht richtet sich nach § 125 BAO. Buchf...

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