Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft
2. Aufl. 2016
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S. 19410 Nebenbetriebe
Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen gem § 21 Abs 2 Z 1 EStG auch die Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb. Ein Nebenbetrieb ist ein Betrieb, welcher dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. (§ 21 Abs 2 Z 1 EStG, § 30 Abs 8 BewG) Seinem Wesen nach ist der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb ein Gewerbebetrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb dient. Zusammen bilden sie einen einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Daraus folgt, dass ein Nebenbetrieb einen Hauptbetrieb voraussetzt. Wenn der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bspw verpachtet wird, hat dies das Ende des Nebenbetriebes zur Folge. (Doralt § 21 Tz 67 f)
Ein Nebenbetrieb muss nicht automatisch ein Teilbetrieb sein, eigenes, dem Nebenbetrieb zurechenbares Betriebsvermögen ist jedoch Voraussetzung. Wenn hauptsächlich die Betriebsmittel des Hauptbetriebes verwendet werden, liegt kein Nebenbetrieb vor, sondern ist die Tätigkeit möglicherweise dem Hauptbetrieb zuzurechnen oder ist von einer Nebentätigkeit auszugehen. (Doralt § 21 Tz 71/1) Zur Nebentätigkeit siehe Kapitel 11.
Bei den Nebenbetrieben kann man zwischen
Be- und/oder Verarbeitungsbetr...