Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft
2. Aufl. 2016
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S. 1617 Garten-, Gemüse- und Obstbau
Gartenbau ist die Erzeugung und Verwertung hochwertiger Pflanzen (wie Blumen, Gemüse, Beerenkulturen, Ziergehölze) mithilfe der Naturkräfte durch Bodenbewirtschaftung, wobei ein Mindestbezug zum Grund und Boden gegeben sein muss (). Typisch für einen Gartenbaubetrieb ist die arbeitsintensive, technisierte Nutzung einer relativ kleinen Fläche, wobei der Grund und Boden als hauptsächlicher Produktionsfaktor (Substratkultur) nach und nach zurücktritt. (EStR Rz 5106)
Ua Baumschulen, Blumenzucht-, Gemüsebau-, Pilzzuchtbetriebe (nicht laboratoriumsmäßig) und Rebschulen zählen zum Gartenbau. Es ist unerheblich, ob die Samen oder Setzlinge für die Pflanzenzucht aus der eigenen Land- und Forstwirtschaft stammen oder aus einem fremden Betrieb. Nicht zum Gartenbau zählen bspw Unternehmen zur Gestaltung von Gärten, Friedhofsgärtner ohne Pflanzenzucht und Landschaftsgärtnereien, da die Urproduktion hier von untergeordneter Rolle ist und die lohnintensive Gestaltung von Gärten im Vordergrund steht. (EStR Rz 5107)
Ob eine Tätigkeit dem Gartenbau oder der Landwirtschaft zuzuordnen ist, ist wegen der unterschiedlichen Gewinnermittlung (siehe Pauschalierungsverordnung Kapitel 3) von Bedeutung. Aus d...