Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft
2. Aufl. 2016
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S. 553 Vollpauschalierung
Eine Gewinnermittlung mittels Durchschnittssätzen ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige weder zur Buchführung verpflichtet ist noch freiwillig Bücher führt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. (§ 17 Abs 4 EStG) Eine aufgestellte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jedoch für die Anwendung der Vollpauschalierung nicht hinderlich. Zu den Anwendungsvoraussetzungen für die Gewinnermittlung durch Vollpauschalierung siehe Kapitel 2. Eine eventuelle Sperrfrist ist zu beachten. (§ 16 VO)
3.1 Einheitswert als Ausgangsgröße
Als maßgebender Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gilt der Einheitswert für das während des Veranlagungsjahres bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Vermögen zuzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres bewirtschafteten Zupachtungen, Zukäufe und zur Nutzung übernommenen Flächen und abzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres nicht selbst bewirtschafteten Verpachtungen, Verkäufe und zur Nutzung überlassenen Flächen. Für die Ermittlung der Einheitswertanteile der Zu- und Verpachtungen, der Zu- und Verkäufe bzw der zur Nutzung übernommenen und überlassenen Flächen ist hinsichtlich des ...