Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft
2. Aufl. 2016
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S. 162 Gewinnermittlung
Für Land- und Forstwirte kommen folgende Gewinnermittlungsarten in Betracht:
Buchführung,
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
Teilpauschalierung und
Vollpauschalierung.
Welche Gewinnermittlungsart anzuwenden ist, ist von der Umsatzhöhe, der Höhe des Einheitswertes, der bewirtschafteten Fläche und den erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten des Betriebes abhängig. Die große Beitragsgrundlagenoption bei der Sozialversicherung der Bauern führt dazu, dass die Vollpauschalierung trotz Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (Einheitswert, Hektar, Vieheinheiten) nicht angewendet werden darf. In diesem Fall bleibt die Teilpauschalierung gem PauschVO, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung als Gewinnermittlungsart offen.
Wann eine Verpflichtung zur Buchführung besteht, wird in diesem Kapitel gezeigt. Die Vollpauschalierung wird in Kapitel 3 dargestellt. Auf die Besonderheiten der Gewinnermittlung der unterschiedlichen Betriebszweige wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.
Werden Überlegungen zur Gewinnermittlung getroffen, muss immer bedacht werden, dass die Gewinnermittlungsart auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anzuwenden ist. Eine vollständige Ein...